Infirmier diplômé de nuit (H/F) 80 % à 100 %
Tertianum Clair logis Delémont
Ein renommiertes Haus im Bereich Pflege und Medizin in der Region Männedorf sucht eine engagierte Fachkraft für die Nachtwache. Die Position ist als feste Stelle mit einem Pensum von 40 bis 60 % ausgeschrieben. Der Arbeitsort besticht durch seine idyllische Lage am Zürichsee mit direktem Seezugang. Die ausgezeichnete Verkehrsanbindung via S-Bahn ermöglicht eine problemlose Pendelfahrt nach Zürich und in umliegende Regionen. Die hohe Lebensqualität und die Nähe zu wichtigen Arbeitszentren machen diese Region besonders reizvoll.
Die Stelle ist spezifisch für die Nachtwache angelegt. In der Nacht tragen Sie besondere Verantwortung für Kontrollgänge, Überwachung und ruhiges Handeln im Ernstfall. Zuschläge und die ruhigeren Phasen machen dieses Modell für viele Fachpersonen attraktiv.
Diplomierte Pflegefachpersonen HF/FH tragen die fachliche Verantwortung im gesamten Pflegeprozess. Sie erheben den Pflegebedarf, planen die Massnahmen und werten die Ergebnisse aus. Zudem steuern Sie die Abgabe der Medikamente, überwachen Vitalzeichen und erkennen Veränderungen früh. Damit sichern Sie Tag für Tag die Qualität der Pflege. Der Weg in diesen Beruf führt über die höhere Fachschule (HF) oder das Bachelorstudium Pflege (FH). Ausländische Diplome brauchen dafür eine Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Erfahrenen Fachpersonen stehen viele Wege offen: ein Nachdiplomstudium (NDS), die Rolle als Berufsbildnerin oder die Teamleitung.
Welche Ausbildung brauche ich für diese Stelle? Dafür benötigen Sie ein Diplom als Pflegefachfrau/-mann HF oder aber einen Bachelor in Pflege FH. Ausländische Abschlüsse sind mit SRK-Anerkennung ebenso willkommen.
Ist mein ausländisches Pflegediplom in der Schweiz gültig? Ja, sofern das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Ihr Diplom anerkannt hat. Ausserdem beraten wir Sie gerne kostenlos zur Anerkennung.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung? In der Regel melden wir uns bereits innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Zudem halten wir Sie danach laufend auf dem neusten Stand.
Erfahre ich den Namen des Arbeitgebers? Ja, selbstverständlich – im persönlichen Gespräch nennen wir Ihnen die Institution gerne. Offenheit gehört bei uns dazu.